Nutzungsbedingungen/Kosten


Mit übermittlung Ihrer Daten kommt ein Vertragsschluss/ Mandantsverhältnis noch nicht zustande. Hierzu bedarf es der ausdrücklichen Bestätigung durch die KGW Kaufmann Günther Wirth Rechtsanwaltspartnerschaft. Die Beauftragung erfolgt unter Zugrundelegung der Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

Kosten

Vorgerichtliches Verfahren
Im außergerichtlichen Bereich stellen wir Ihnen keine Kosten vorab in Rechnung. Wir machen unsere Kosten direkt bei Ihrem Schuldner geltend. Dieser hat diese Kosten, sofern er sich in Verzug befindet (§§ 280 I,II, 286 BGB), in vollem Umfang zu tragen.
Für den Fall, dass Ihre Forderung in Folge Insolvenz des Schuldners nicht beigetrieben werden kann, berechnen wir Ihnen lediglich folgende Kosten:

Forderung bis 1.000,- €:      25,- € zzgl USt
Forderung bis 5.000,- €:      50,- € zzgl USt
Forderung über 5.000,- €:   100,- € zzgl USt

zzgl. Auslagen (z.B. Kosten für Auskünfte, Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten)

Mahnverfahren/gerichtliches Klageverfahren
Für den Fall der gerichtlichen Geltendmachung im Wege der Klage oder der Beantragung des Erlasses eines gerichtlichen Mahnbescheides richten sich die Kosten unserer Inanspruchnahme nach den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, die anfallenden Gerichtskosten nach jenen des Gerichtskostengesetzes, wobei die Gerichtskosten vorab an uns zu entrichten sind. Bei Verurteilung des Schuldners hat dieser die Kosten des gesamten Verfahrens einschließlich der Kosten unserer Beauftragung zu tragen. Wir weisen darauf hin, dass im arbeitsrechtlichen Verfahren jede Partei die gerichtlichen Kosten sowie die Anwaltskosten selbst trägt.