Online-Scheidung

Ganz ohne Anwaltsbesuch - einfach von zu Hause aus.


Sämtliche Unterlagen können per Mail, Fax oder postalisch übersandt werden. Wir betreuen Sie während des gesamten Scheidungsverfahrens, erinnern Sie an die Hereinreichen von Unterlagen (Vollmacht, Heiratsurkunde usw.) und stehen für eingehendere Fragen auch zu anderen Themen im Zusammenhang mit Ihrer Scheidung selbstverständlich ebenso jederzeit persönlich zur Verfügung.

Sie haben Fragen zum Ablauf der Online-Scheidung?


1. Füllen Sie das Formular möglichst vollständig aus. Laden Sie sich das Vollmachtsformular (link zu Zivilvollmacht)auf Ihren PC und senden dieses unterzeichnet entweder postalisch/per Fax oder über die upload-Funktion an uns zurück. Nutzen Sie die upload-Funktion ferner zur übersendung der benötigten Unterlagen.

2. Nach Erhalt der unterzeichneten Vollmacht erstellen wir umgehend den Scheidungsantrag und übermitteln Ihnen diesen als Entwurf zur Korrektur zusammen mit einem Kostenvoranschlag, welcher sich an den gesetzlichen Mindestgebühren orientiert.

3. Nach entsprechender Bestätigung des Scheidungsantrages Ihrerseits reichen wir den Scheidungsantrag bei dem für Sie zuständigen Gericht ein. Der Antrag wird Ihrem Ehegatten nach Begleichung der Gerichtskosten/ Bewilligung des Verfahrenskostenhilfeantrages zugestellt.

4. Sie erhalten dann von uns den Antrag zum Versorgungsausgleich(als Link oder sonst wie , so dass ein Kommentarfenster aufgeht, in dem kurze Erläuterung steht) und senden diesen vollständig ausgefüllt zurück.

5. Nach Kontenklärung durch die Versicherungsträger bestimmt das Familiengericht einen Scheidungstermin, zu welchem wir Sie selbstverständlich begleiten werden.


Was wird Sie das Scheidungsverfahren voraussichtlich kosten?


Für das Scheidungsverfahren fallen in der Regel Gerichts- und Anwaltskosten an. Diese Gebühren orientieren sich an den durchschnittlichen Einkommensverhältnissen der Ehegatten während der letzten drei Kalendermonate vor Einreichung des Scheidungsantrages. Wir rechnen die Kosten nach den gesetzlichen Mindestgebühren ab.
Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Kosten des Verfahrens selbst zu tragen, können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Nutzen Sie dafür den Download Prozeßkostenhilfe-Formular.


  • Antragsteller
  • Ehefrau
  • Ehemann
  • Letzte gemeinsame Wohnung
  • Wer bleibt wohnhaft in Ehewohnung?
  • Angaben zur Heirat
  • Stimmt der Ehepartner der Scheidung zu?
  • Angaben zu gemeinsamen Kindern


    Wo leben die Kinder zur Zeit?


    Kindesunterhalt
  • Wie ist der Unterhalt vereinbart?
  • Monatliches Nettoeinkommen
     EUR  EUR
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  • Weitere Angaben oder Fragen
  • Upload Unterlagen
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